Benötigen Sie mehr Komfort, Unterstützung oder Entlastung in Ihren Sicherheitsschuhen? Orthopädische Einlegesohlen können die Stabilität, den Halt und den Tragekomfort während des gesamten Arbeitstags verbessern.
Bei der Verwendung orthopädischer Einlegesohlen in Sicherheitsschuhen ist es entscheidend, dass die zertifizierte Schutzwirkung des Schuhs erhalten bleibt. Deshalb stellt die DGUV Regel 112-191 besondere Anforderungen an den Einsatz orthopädischer Einlagen und deren Anpassung in Sicherheitsschuhen.
Die DGUV schreibt vor, dass orthopädische Einlegesohlen nur dann verwendet werden dürfen, wenn die geprüften Schutzeigenschaften des Sicherheitsschuhs vollständig erhalten bleiben.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
Geprüfte Kombination aus Sicherheitsschuh und Einlegesohle
Die Schutzfunktion des Sicherheitsschuhs bleibt erhalten
Anpassung durch qualifizierte Fachbetriebe
Zertifizierte Lösung mit SECOSOL
Die DGUV Regel 112-191 definiert die Anforderungen für den Einsatz orthopädischer Einlegesohlen und orthopädischer Anpassungen in Sicherheitsschuhen in Deutschland.
Sie stellt sicher, dass Sicherheitsschuhe auch nach einer orthopädischen Anpassung weiterhin die geltenden Schutzanforderungen erfüllen, beispielsweise gemäß EN ISO 20345:2022+A1:2024.
Orthopädische Einlagen dürfen daher nur in Kombinationen verwendet werden, die vom Hersteller freigegeben wurden. Sämtliche Anpassungen müssen durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen und den Vorgaben des Herstellers entsprechen.
Eine orthopädische Einlegesohle verändert die Platzverhältnisse im Inneren des Sicherheitsschuhs. Daher muss nachgewiesen werden, dass die Schutzeigenschaften des Schuhs weiterhin gewährleistet sind.
Sicherheitsschuhe sind mit einer Zehenschutzkappe ausgestattet, die Aufprallenergien von bis zu 200 Joule sowie Druckbelastungen von bis zu 15 kN standhält. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Konstruktion und Schutzfunktion des Schuhs auch nach einer orthopädischen Anpassung uneingeschränkt erhalten bleiben. Bereits kleine Veränderungen im Bereich der Zehenschutzkappe können die Sicherheit beeinflussen.
Die Zertifizierung umfasst ausschließlich orthopädische Anpassungen der Einlegesohle.
Änderungen an anderen Bestandteilen des Sicherheitsschuhs, beispielsweise an Mittelsohle oder Laufsohle, sind nicht Bestandteil der Zertifizierung.
Bei Anpassungen außerhalb der zugelassenen Lösung muss sichergestellt werden, dass der Sicherheitsschuh weiterhin die Anforderungen der EN ISO 20345:2022+A1:2024 erfüllt.
Ausgewählte Modelle aus dem MASCOT Sortiment sind gemäß DGUV Regel 112-191 für die Verwendung mit SECOSOL-Einlegesohlen zugelassen.
Wenn orthopädische Einlegesohlen erforderlich sind, muss die Lösung als geprüftes Gesamtsystem umgesetzt werden.
Erst die Kombination aus Sicherheitsschuh und Einlegesohle gewährleistet, dass die zertifizierte Schutzwirkung des Schuhs erhalten bleibt.
Für orthopädische Einlegesohlen arbeitet MASCOT mit Hartmann zusammen. Die SECOSOL Lösungen verbinden hohen Tragekomfort mit der Einhaltung aller geltenden Anforderungen an Sicherheitsschuhe.
Einlegesohlen in drei Varianten für unterschiedliche Fußtypen und Anforderungen an die Fußgewölbestütze.
Maßgefertigte orthopädische Einlegesohlen, die individuell an die Bedürfnisse des Trägers angepasst werden.
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MASCOT bietet auch Einlegesohlen mit integrierter Fußgewölbestütze an.
Sie sind die ideale Wahl für alle, die sich mehr Komfort und Unterstützung im Arbeitsalltag wünschen, jedoch keine individuell angepasste orthopädische Lösung nach DGUV Regel 112-191 benötigen.
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